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Pro Landshut - unser Flugplatz

Geplante Maßnahmen

Bei der Anpassung geht es ausschließlich um die Bestandssicherung, denn die EU-Vorschriften, und mit auch die nationelen Vorschriften, haben sich geändert. Heute (seite 31.12.2004) darf von einem Flugplatz nur dann kommertieller Lufverkehr betrieben werden wenn die Start- und Landebahn mindestens 1340m lang ist. Derzeit ist die Landebahn 1180m lang (siehe Bild 1).


Bild 1: Der Flugplatz wie er heute besteht



Um den Bestand des Platzes zu sichern ist die Landebahn um insgesamt 140m zu verlängern und um 3m zu verbeitern. Bild 2 stellt eine mögliche Variante für den Ausbau mit einer Verlängerung der Bahn nach Westen dar.


Bild 2: Mögliche Ausbauvariante mit Verlängerung der Bahn nach Westen



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