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Landshut ein wichtiger VerkehrslandeplatzBegriffsbestimmungen:Ein Verkehrslandeplatz dient der Allgemeinen Luftfahrt und ist eine infrastrukturelle Einrichtung des öffentlichen Luftverkehrs mit festen Betriebszeiten. Der Verkehrslandeplatz Landshut besteht in dieser Form seit 1965 und ist seit dieser Zeit genehmigt für Sichtflugverkehr von Flugzeugen bis 5700 kg Gesamtgewicht. Änderungen der Genehmigung bedürfen eines gesetzlichen Planfeststellungsververfahrens mit Anhörung von Vorschlägen und Einwendungen aller Betroffenen. Die Stadt Landshut hat als alleiniger Besitzer und Halter des Verkehrslandeplatzes ein Planfeststellungsverfahren beim Luftamt Südbayern beantragt, um die neuen rechtlichen EU-Forderungen, übernommen in nationales Recht, zu erfüllen, für die die Frist am 31.12.2004 ausläuft. In Deutschland gewährleisten ca.180 Verkehrslandeplätze die schnelle Erreichbarkeit von Geschäftspartnern und ergänzen damit ideal das Angebot der 17 internationalen Flughäfen. Flughäfen und Verkehrslandeplatz stehen nicht in Konkurrenz und schliessen sich nicht gegenseitig aus, sondern bedienen jeweils ihre eigenen Verkehre im Sinne der kurzen Wege und der Zeiteinsparung. Geschäftstermine in Hamburg, Berlin oder im europäischen Ausland innerhalb eines Tages wahrzunehmen, ist mit PKW oder Bahn nicht möglich. Wohl aber mit einem Geschäftsreiseflugzeug ab einem der niederbayerischen Verkehrslandeplätze in Eggenfelden,Landshut,Straubing oder Vilshofen. Bei einem Abflugtermin um 09:00 Uhr kann man bei einer Flugzeit von 1 bis 2 Stunden mittags mit einem Geschäftspartner konferiert werden und nachmittags bereits wieder am eigenen Schreibtisch sein. Die erheblichen Vorteile des Geschäftsreise-Fluges liegen in der Zeitersparnis und in der Flexibilität kurzfristig Geschäftstermine wahrnehmen zu können. Lange Wartezeiten für das Einchecken und die Abfertigung und die vorherige Genehmigung von festen Start-,Anflug-, und Landezeiten, wie auf Verkehrsflughäfen erforderlich, entfallen. Die Industrie und Handelskammer IHK Niederbayern hat sich daher stets für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Geschäftsreiseverkehrs der niederbayerischen Verkehrslandeplätze ausgesprochen und diese unterstützt. Der Verkehrslandeplatz Landshut trägt seine Kosten über die eingenommenen Gebühren ,von den Benutzern erbracht, selbst. Gegenteilige Behauptungen wurden nicht nur in der laufenden Diskussion widerlegt , sondern finden sich auch in den Aussagen des OB Deimer vor Jahren. In rentierlichen städtischen Einrichtungen, wie dem Verkehrslandeplatz Landshut, sind substanzerhaltende Investitionen dringend erforderlich, um auch in Zukunft einen wirtschaftlichen Betrieb zu garantieren. Allein aus der Treibstoffsteuer hat der Verkehrslandeplatz bis zum Jahre 2000 ca. 8 Millionen DM an Steuereinnahmen abgeführt und damit öffentliche Investitionen in den Verkehrslandeplatz um eine Doppeltes erwirtschaftet ! Bei einem Preis für Flug-Benzin von derzeit 2.50 EURO bleibt diese Steuereinnahme auch in Zukunft gesichert, Tendenz steigend ! Der gewerbliche und Geschäftsreiseverkehr erbringt ca. 2/3 der Steuereinnahmen am Verkehrslandeplatz Landshut. Der Verkehrslandeplatz Landshut ist KEIN steuerliches Zuschuss-Unternehmen! Alle Zahlen über angeblichen steuerliche Zuschussbedarf haben sich als falsch erwiesen! Bereits eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Berechnung erbringt eine zumindest ausgeglichene Gesamt-Bilanz . Der volkswirtschaftliche Nutzen und Gewinn übersteigt die Kosten des Verkehrslandeplatzes um ein Mehrfaches. Der Erhalt von ca. 60 hochqualifizierten Arbeitsplätzen, bei einer Gesamt-Arbeitslosenzahl von ca. 6 Millionen in Deutschland, hat auch für Landshut eine hohe soziale Bedeutung. Die externen Arbeitsplätze, die über das Verkehrsmittel Flugzeug in Landshut und der Landshuter Region gesichert werden, übersteigt auch diese Zahl um ein Mehrfaches. Bei einer Ausgrenzung des Geschäftsreiseverkehrs vom Verkehrslandeplatz Landshut durch eine Verhinderung der rechtlich erforderlichen Verlängerung der Start-und Landebahn, sind nicht nur die am Flugplatz ansässigen Betriebe betroffen, sondern ein Mehrfaches von externen Betrieben und deren Arbeitsplätze, die auf Geschäftsreiseflüge angewiesen sind. Die Behauptungen, der Verkehrslandeplatz Landshut wird auf Luftverkehr mit Grossflugzeugen erweitert, sind falsch und entbehren jeder Grundlage. Die Gewichtsbeschränkung der Flugzeuge bleibt, wie seit nahezu 40 Jahren bei 5700 kg. Die Stadt Landshut als Besitzerin des Verkehrslandeplatzes hat diese Festlegung in der laufenden Diskussion wiederholt bestätigt . Entgegen allen „Prognosen, Prophezeiungen und Diffamierungen" wird eine Erweiterung auf „Grossflugzeuge", auch nach der Verlängerung der Landebahn, weder beantragt , noch genehmigt. Hier wurden Landshuter Bürger vorsätzlich getäuscht. Tatsache ist, die Anzahl der Flugbewegungen ist seit dem Jahr 1970 von 60 000 auf ca. 40 000 gesunken. Die technische Nachrüstung mit Schalldämpfern an den Flugzeugen hat die Schallemissionen um den Faktor 3 bis 4 gesenkt. Alle Schalmessungen der Vergangenheit haben ein Unterschreiten der Lärmgrenzen nachgewiesen. Die erforderliche Verlängerung der Startbahn senkt sogar die Lärmbelastung, da die Flugzeug nach ihrem Start innerhalb des Flugplatzes bereits eine grössere Höhe erreichen. Die Flugplätze Straubing, Vilshofen und Eggenfelden sind bereits mit Zustimmung der Bevölkerung auf EU-Standard gebracht worden. Nur in Landshut als Oberzentrum und Regierungs-Hauptstadt von Niederbayern und als bedeutender Wirtschafts-Standort der Region soll aus Eigennutz und nur auf Grund von Verdächtigungen und Vermutungen diese Modernisierung auf den EU-Standard mit einem Bürgerentscheid verhindert werden. Widersprüche ergeben sich auch aus den Aussagen der Antragsteller : 1999 wurde in einer öffentlichen Erklärung die Schliessung des Verkehrslandeplatzes von Vertretern der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm" und Vertretern der Grünen gefordert. Die Antrag-Steller des Bürgerbegehrens, die erst kürzlich wieder mit der Bürgerinitiative „fusionierten" , wenden sich gegen einen Ausbau und Erweiterung des Verkehrslandeplatzes, der so überhaupt nicht stattfindet ! Die Ausgrenzung des Geschäftsreiseverkehr bringt aber mittelfristig die Schliessung des Verkehrslandeplatzes, da er dann , wie eben von den Antragstellern gefordert, wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden kann . Hierin findet sich eine „Salami-Taktik" der Antragsteller nicht in Richtung Beschränkung des Flugbetriebes, sondern zwangsläufig zur Schliessung des Verkehrslandplatzes, der eigentlichen Absicht. Der Verkehrslandeplatz Landshut ist aber für Landshuter und Auswärtige eine beliebte Attraktion und Ausflugsziel, wie während des Jahres und letzten Sonntag beim Tag der offenen Tür der Flugplatz-Betriebe, tausende von Besuchern wieder bewiesen haben. |
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